Lexikon -Kur - ambulant


Bei ambulanten Kuren wohnt der Versicherte auf eigene Kosten in einem Hotel (Pension etc.) im Kurort. Er ist, im Gegensatz zur stationären Kur, nicht in der Klinik untergebracht.

Anwendungen und Untersuchungen werden von der privaten Kasse übernommen. 

 
Voraussetzung:
Der Tarif enthält Kurleistungen.

siehe:
Kur-stationär
Kurtagegeld

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